Erstellt am 24.09.2008 um 20:37 Uhr von DonJohnson
Die entscheidene Frage ist: gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 24.09.2008 um 20:46 Uhr von Dagobar
Ja. Wir der BR haben inoffiziell von dieser Maßnahme erfahren und wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen
Erstellt am 24.09.2008 um 20:58 Uhr von DonJohnson
Na dann habt ihr ein MBR nach 87,1,3
Ein Stundenkonto ist überdies mitbestimmungspflichtig nach 87,1,2 Also bv abschließen. Man könnte auch eine betriebliche Übung sehen, die wäre aber Individualrecht und nur vom AN einzuklagen -. drum würde ich empfehlen das Sache des BR zu machen, also BV!
Erstellt am 24.09.2008 um 21:07 Uhr von Dagobar
AG hat ja auch eine BV vorgeschlagen, die vom GBR abgelehnt wurde und wir als regionales Gremium sind uns nicht
sicher ob wir diesbezgl. eine BV abschließen wollen. Für uns ist jetzt wichtig, dass alle Ma die Überstunden nicht mehr ausbezahlt bekommen. Die BV sieht vor, dass interessierte MA eine Anlage zum Anstellungsvertrag erhalten, indem festgehalten ist, dass die Überstunden in ein Stundenkonto fließen uns später in Blockfreizeit abgegolten werden.
Es gibt aber MA, die einen derartigen Vertrag nicht möchten, d.h die Stunden ausbezahlt haben wollen.
Aber auch diese MA bekommen keine Auszahlung, vielmehr werden die Stunden auf einem Stunden/Depotkonto gut geschrieben. Es wird sich hier über den Willen einzelner MA hinweggesetzt, die bis jetzt noch nicht wissen, dass sie keine Auszahlung erhalten. Es sieht so aus, dass der Ag hier Druck ausüben will, da seiner Ansicht nach nicht genügend Depotverträge unterschrieben wurden
Erstellt am 25.09.2008 um 08:23 Uhr von VIONÄR
Mehrarbeit ist in Freizeit auszugleichen, nur wenn dies nicht möglich ist, kommt eine Bezahlung in Betracht. Wo seht Ihr das Problem mit einer BV? Da kann man doch auch vereinbaren, dass nur ein bestimmter Teil ins Stundenkonto wandert und der Rest ausgezahlt wird. So haben die MA dann einen Puffer für den Freizeitausgleich und dennoch eine bestimmte Anzahl an Überstunden auf der Lohnabrechnung.
Erstellt am 25.09.2008 um 08:27 Uhr von wölfchen
. . . man könnte ja in der BV auch ein Wahlrecht der MA verankern, dass sie frei entscheiden können, ob Bezahlung, oder Freizeitausgleich . . .
Erstellt am 25.09.2008 um 10:07 Uhr von STAN001
Ich persönlich finde es so "prickelnd", dass die AN von den Überstunden "abhängig" sind / sein sollen...
Frage: Ich baue meinen Lebensstandard auf Überstunden auf und beschwere mich dann, wenn die Überstunden nicht bezahlt werden? - Sorry, aber ich glaube dass da eine Aufklärung im Betrieb statt finden sollte!
Wie es "VIONÄR" bereits schrieb: "...Mehrarbeit ist in Freizeit auszugleichen..." - Denkt mal langfristig: Jeder Betrieb denkt so und verarbeitet Überstunden ohne Ende; als Folge davon stehen immer mehr Menschen auf der Straße - Und wenn die Arbeitslosenzahlen hoch genug sind, dann steigen auch wieder die Abgaben... - In welche Richtung bewegen wir uns dann? - Einführung in die 60 (und mehr) Stundenwoche?
Erstellt am 25.09.2008 um 10:46 Uhr von wölfchen
Hallo STAN001,
ich begebe mich mal in das Reich der Spekulation, denn es ist hier von Mehrstunden die Rede!
Und ich kenne das aus unserem Betrieb - in einem bestimmte Bereich werden begründeter Weise nur MA mit 20 Wochenstunden eingestellt. Wenn Mehrbedarf ist, arbeiten sie mehr - bis zu 40 Wochenstunden, wenn weniger Bedarf ist, dann haben sie wenigstens die 20 Wochenstunden sicher. Damit soll einem ständigen Wechsel von Einstellungen und Entlassungen vorgebeugt werden - war übrigens der Vorschlag des BR. Es besteht also keine Gefahr, dass eine 60-Stunden-Woche winkt. Allerdings rechnen die MA auch damit, weil es regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden sind, mal mehr, mal weniger. Und nun stelle ich mir mal vor, dass unser AG auf einmal sagen würde: ich bezahle das ab sofort nicht mehr, sondern schreibe das auf einem Zeitkonto gut und irgendwann werden wir mal sehen, was mit dem Zeitkonto passiert. Na, die Betroffenen würden vor dem BR- Büro Schlange stehen . . .
Erstellt am 25.09.2008 um 13:06 Uhr von STAN001
Wie gesagt: Mir ging es hauptsächlich um das "Prickelnde" - deswegen habe ich es auch zuerst genannt.
Zu dem anderen Thema: Wie ist es denn, wenn die MA die "nur" 20-Stundenwoche haben wollen, weil es ihnen auch in den Kram passt? Meine Frau wäre froh, wenn sie irgendwo so einen Vertrag bekommen würde. Leider ist der Rasen da aber dünn - es gibt nur wenige "Halbtagsstellen" die wirtschaftlich und arbeitstechnisch sinnvoll sind. Gegen die eine oder andere Überstunde hätte sie dann auch nichts einzuwenden - aber stetig?
Und da sind wir dann genau an der Stelle, die ich vorhin genannt habe mit den 60 Stunden: Auch für die "gewollten" 20-Stündler gilt da das Selbe!
Erstellt am 25.09.2008 um 15:25 Uhr von wölfchen
. . . jaaaa, das ist dann wohl anscheinend von Region zu Region unterschiedlich. Bei uns, wo rund 20 Prozent arbeitslos sind (die vielen Billigjobber nicht mitgerechnet), wird kaum irgendwo ein Fulltimejob abgeboten, fast alles 20 Wochenstunden und die wiederum sind froh über jeden Euronen, den sie dazuverdienen können. Aber das kann ja bei Euch anders sein . . .
Hey, wie wärs denn mit einem Umzug hierher? ;-))
Erstellt am 25.09.2008 um 16:44 Uhr von Lotte
Frage mich die ganze Zeit, in welchem Gesetz wohl stehen könnte, dass Mehrarbeit, die sich an den Rahmen des ArbZG hält, in Freizeit ausgelichen werden muss?
Habe ich was verpasst?
Erstellt am 25.09.2008 um 17:58 Uhr von Karotte
Manchmal steht es in Tarifverträgen....
Verpaßt hast du nichts,nur scheinbar nicht richtig gelesen und/oder verstanden.
Erstellt am 25.09.2008 um 19:44 Uhr von Dagobar
20% der MA begrüßen ja auch die Regelung mit dem Freizeitausgleich, aber die übrigen 80 % wollen ihre Mehrstunden lieber ausbezahlt bekommen, da kein Einfluss, wann die Blockfreizeit in Anspruch genommen wird und sie auf das Geld angewiesen sind. Wie Wölfchen bereits dargestellt hat, sind unsere Teilzeitkräfte überwiegend MA die gerne Vollzeit arbeiten möchten.
Die Vollzeitstellen sind in unserem Betrieb aber dünn gesäät. Außerdem haben die MA Angat, das die Stunden irgendwann verfallen z.B. bei drohender Insolvenz.
Erstellt am 25.09.2008 um 21:36 Uhr von Lotte
Karotte,
eben! Ich lese nicht, dass es einen TV gibt.
Dagobar,
gibt es einen TV, der den Freizeitausgleich o.ä. regelt?
Ihr seid bei den Dienstplänen in der MB, habt darüber ein Druckmittel und könntet den AG über eine BV zu einer akzeptablen Lösung bringen.
Erstellt am 26.09.2008 um 09:10 Uhr von Karotte
"Frage mich die ganze Zeit, in welchem Gesetz wohl stehen könnte, dass Mehrarbeit, die sich an den Rahmen des ArbZG hält, in Freizeit ausgelichen werden muss?"
Das hat nun mal keiner gesagt:-(
Nur der AG möchte das so machen.
" Ich lese nicht, dass es einen TV gibt."
Kannst du auch nicht.Damit wollte ich nur deine Frage beantworten.
Und wenn es keinen gibt,haben andere (zB wölfchen) doch gute Vorschläge gemacht,
anstatt alles durcheinander zu bringen.
Erstellt am 27.09.2008 um 16:03 Uhr von Lotte
Karotte,
"Mehrarbeit ist in Freizeit auszugleichen, nur wenn dies nicht möglich ist, kommt eine Bezahlung in Betracht."
Das hat VIONÄR in Antwort 5 geschrieben
Auch ich finde die Vorschläge von Wölfchen etc. gut, dagegen habe ich auch nichts gesagt.
Erstellt am 27.09.2008 um 23:05 Uhr von Karotte
Und wie man in der Frage schon lesen kann,wird Mehrarbeit und Überstunden immer noch gerne durcheinander gewürfelt.
Antwort 11 nimmt ohne Anrede,Bezug auf Antwort 5...
Erstellt am 28.09.2008 um 15:41 Uhr von Lotte
Karotte,
ich wünsche Dir auch einen schönen Sonntag ;-)))