Hallo zusammen,

ich hatte ein Gespräch mit einem Vorgesetzten, dabei ging es um eine geplante Weiterbildung neben dem Beruf. Der Vorgesetzte war der Meinung, dass man das dem Arbeitgeber anzeigen und ggf. vom AG genehmigen lassen müsse.

Die Weiterbildung hat nichts mit dem Unternehmen zu tun und läuft länger als ein Jahr parallel zur normalen Tätigkeit. Momentan geht es noch um Planung.

Aber muß die Weiterbildung dem AG tatsächlich angezeigt werden wie eine Nebentätigkeit?

Manchmal möchte ein AN ja gar nicht, dass der AG weiß in welche Richtung man sich weiterbildet.

Gruß

meik