Erstellt am 23.09.2008 um 19:59 Uhr von Alexa
Hallo Leon,
wenn du wirklich BKF bist, dann kannst Du sicher die meisten Fragen selbst beantworten.
Ich hab aber einen relativ simplen Rat: Such Dir eine andere Firma!
Gute Fahrer sind derzeit gesucht - und gute Firmen haben gute Leute eher verdient!!!
Du wirst Deine Chefs nicht ändern - und niemals glücklich. Da helfen Dir hier all die vielen Paragraphen und Richtlinien nicht weiter.
Viel Erfolg!
Erstellt am 23.09.2008 um 23:39 Uhr von DGB
Hallo Leon,
kann dir bei diesem Thema leider nicht weiter helfen, aber das Argument das du dir keinen Anwalt leisten kannst ist
blödsinn.
Wärst du in der Gewerkschaft, hättest du Rechtsanspruch.
Erstellt am 25.09.2008 um 12:50 Uhr von Der alte Heini
leon13879
Die Lenk und Ruhezeiten eines Kraftfahrers sind in der Verordnung VO (EG) 561/2006 vorgegeben. Da die Vorgaben sehr Umfangreich sind und ich nicht alles eintippen möchte, solltest Du dir unter nachstehender Adresse die Seite des Bundesamt für Güterverkehr ansehen.
www.bag.bund.de/cln_009/nn_47782/SharedDocs/News/2007/2007__02__08.html
Weiterhin ist unbedingt zu beachten das Arbeitszeitgesetz, welches in Konkurrenz zur genannten Verordnung der EU steht.
Das Arbeitszeitgesetz solltest Du dir unter nachstehender Adresse genau anschauen.
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
Im Arbeitszeitgesetz ist für einen Kraftfahrer wichtig der § 21a ArbzG für Beschäftigte im Straßentransport.
Fahrzeit, Fahrzeitunterbrechungen zB. Be- und Endladetätigkeiten, Vor- und Nachlaufzeiten vor/nach einer Reise, Zeiten für Ladungssicherung usw., sind Zeiten, die als Arbeitszeiten zu werten sind. Nur Fahrzeitunterbrechungen die den Sinn einer Pause haben, sind nicht als Arbeitszeit zu sehen.
Zieht der Arbeitgeber Dir einfach, ohne dein Einverständnis Erholungsurlaub ab, so ist dies nicht rechtens und Du solltest dich dagegen wehren.
Um dein Recht mit der Hilfe des Arbeitsgericht einzufordern, benötigst Du keinen Rechtsanwalt.
Jedes Arbeitsgericht hat eine so genannte Rechtsantragsstelle, dort trägst Du dein Problem vor um dann den entsprechenden Antrag für eine Klage zu stellen. Die Rechtsantragsstelle nimmt nur den entsprechenden Antrag auf, gibt aber keine Rechtsberatung.
Sicherlich wäre ein Gang zur Gewerkschaft sinnvoll, siehe Beitrag von DGB.
Die Ruhezeiten musst Du beachten, ansonsten gibt es bei Verstößen erhebliche Geldbußen.
Zusagen des Unternehmers die Geldbussen zu übernehmen sind sittenwiderig.
Siehe:
http://www.ra-kotz.de/lenkzeitverstoesse.htm
Erstellt am 29.09.2008 um 11:26 Uhr von rolfo2
Ein probates Mittel zur Durchsetzung der Lenk-und Ruhezeiten ist z.B. die Selbstanzeige.
D.h. wenn dein AG dich wieder mal auffordert die ges. Lenkzeit zu überziehen oder die Pause zu kürzen, lasse dir das schriftlich geben, per Fax oder sonstwie, rufe die Polizei und mache eine Selbstanzeige.
Dasnn wird das von denen erledigt, aber der Rat dir woanders eine Fahrerjob zu suchen ist sinnvoll.