WAF Lehrgang BR Teil 2 wurde besucht, aber nun folgendes Problem für einen Betriebsrat als Einzelperson.

Der Arbeitsplatz eines Kollegen wird zum 30.3. von München nach Hamburg verlagert. Der Kollege hat 6 Monate Kündigungsfrist. Der AG beabsichtigt zum 30.9. ordentlich fristgemäß zu kündigen.
Anfrage 1 betraf eine Änderungskündigung und die nachgeschobene Anfrage eine betriebsbedingte Kündigung.
Der AG möchte separate Stellungnahme nach Wochenfrist vorliegen haben, um sich für die ihn "günstigere" Kündigungsart zu entscheiden. Wochenfrist begann gestern zu laufen.

BR (Einzelperson) wird nach Absprache mit dem Kollegen Änderungskündigung widersprechen, aber betriebsbedingte durch Nichtäußerung zustimmen.

Nun meine Frage, da der Personalchef innerhalb der Wochenfrist Stellungnahme zu beiden Kündigungsarten erbittet, um es zur Entscheidung der Geschäftsleitung vorzulegen.

Kann er immer nur eine vorlegen dann Wochenfrist und dann die andere ? Handele ich richtig ihm gleichzeitig 2 Stellungnahme betreffs eines Kollegen zukommen zu lassen ?
Es wäre wichtig, da die Anhörung zur Änderungskündigung, der begründet widersprochen wird, gestern zuerst vorlag.
Der Widerspruch zu dieser Kündigung zieht doch eine Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht nach sich.


Bitte um schnelle Antwort, da Terminkette läuft.

mfg

schlenz1