Ich schreibe im Auftrag meiner Mitarbeiter in einem Altenheim. Wir sind 100 Angestellte und möchten im November 2008 einen Betriebsrat gründen. Unser Arbeitgeber hat uns mitgeteilt, dass alle Kosten, die durch den Betriebsrat entstehen, vom Pflegeschlüssel abgeht, also werden Angestellte entlassen bzw. es können keine Gehaltserhöungen geben, auch wenn die Pflegestufen sich im Haus erhöhen. Ist das richtig, dass die Kosten über diesen Pflegeschlüssel weiterverrechnet werden dürfen?