Erstellt am 17.09.2008 um 19:15 Uhr von jotim
Hallo!
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber ALLE Kosten des Betriebsrats (vom Wahlvorstand über die Geschäftsführung des BR, Fortbildungskosten bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung). Ihr seid ein Altenheim - aber auch ein Unternehmen. Und dieses Unternehmen muss - wie alle anderen auch - die Kosten des BR tragen. Woher das Unternehmen das Geld dafür holt, ist seine Sache. Auch das was der Arbeitgeber jeden Monat (?) bekommt, wird ja irgendwoher als Einnahme auftauchen.
Natürlich kann sich daraus die von Dir dargestellte Konsequenz ergeben. Nur muss das eben auch nicht so sein. Wenn das Unternehmen so schwach finanziert ist, stellt sich ohnehin die Frage nach dem Überleben - und damit auch der Zukunft der Arbeitsplätze. Der BR allein, durch blanke Existenz, wird sicher nicht für den Untergang ausreichen. Jedenfalls gibt es niemand sonst, der dafür finanziell gerade steht!
Erstellt am 17.09.2008 um 19:26 Uhr von carrie
@honeyundlotte2004
Die Kosten trägt natürlich der Arbeitgeber, § 40 BetrVG
Wenn er sich weigert die Kosten zu tragen, stellt das sogar eine Behinderung dar, die nach § 119 BetrVG geandet werden könnte. Allerdings vorsicht mit diesem §, er sollte letztes Mittel sein und wird sehr selten gezogen.
Erstellt am 17.09.2008 um 19:46 Uhr von BR-Hexe
Hallo,
eines der beliebtesten Argumente gegen eine Betriebsratgründung wurde Euch durch Euren AG präsentiert, das die Kosten für den BR zu Lasten anderer gehen würden. Das ein BR dem AG Geld kostet steht außer Frage, und auch, das der AG dafür aufkommen muss. Ob es dadurch zu Personalabbau oder ähnlichem kommt, ist nicht zwar nie auszuschließen, aber so etwas kann auch durch andere Umstände passieren. eigentlich zeigt doch die Reaktion des AG wie wichtig es ist, das bei Euch ein BR gewählt wird. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, das Euer Unternehmen finanziell so schwach ist, das es einen BR nicht verkraften kann, wenn och läft wohl auch einiges schief bei Euch, also wieder ein Grund zur BR-Wahl zu schreiten.
Viel Glück und Erfolg dafür
Erstellt am 17.09.2008 um 19:54 Uhr von Lotte
honeyundlotte,
der AG kann die Kosten nicht einfach dadurch kompensieren, dass er den Pflegeschlüssel vernachlässigt. Die Mindestbesetzung muss in jedem Fall gewährleistet sein. Siehe dazu auch mal ins HeimG § 11.
Lasst Euch nicht kirre machen. Der AG wird noch weiterhin gegen Euch opponieren. Nehmt es als erste Aufgabe, es werden noch viele auf Euch zukommen.
Erstellt am 17.09.2008 um 20:22 Uhr von DonJohnson
@ all
Ja, so ist es leider. Auch bei uns wurde immer wieder gesagt, dass wenn wir zu teuer werden, er den Betrieb ja auch dicht machen kann. Das sind Muskelspiele des AG und davon darf man sich nciht einschüchtern lassen. Mal ganz ehrlich - was die Frage hier an geht! §41 BetrVG (Umlageverbot) zeig deinem AG diesen § wenn euer Gremium in Amt und Würden ist. Der ist nur ganz kurz - da steht: " Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig"
Außerdem sollte der Wahlvorstand euern AG tatsächlich auf §119 Absatz 1 Satz 1 hinweisen. Was er macht, ist eindeutig eine Behinderung der BR Wahl. Aber ich gebe carrie Recht sollte er weiter machen, solltet ihr entschlossen sein, das durchzuziehen.
Wie auch schon Lotte sagte, das ist erst der erste Stein der euch in den Weg gelegt wird - es werden noch 1000e folgen...
Bleibt stark! Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren!!!
Viel Erfolg - wir sind immer für euch da!
Erstellt am 17.09.2008 um 20:57 Uhr von Silence
@honeyundlotte2004
Das hier haben zwar alle schon richtig gesagt, aber meinen "Senf" wollte ich
auch noch dazugeben;-)
- §40 Abs.2 Rn148 (Seite 747 im Fitting)
Führen Streitigkeiten über die Tragung der Kosten zu einer wesentlichen Erschwerung der BR Arbeit, kann der BR im BeschlVerf. eine einstweilige Verfügung beantragen. Das gilt auch für die Zahlung von Kostenvorschüssen z.B. für Reise- oder Schulungskosten. Führt die Weigerung des AG die ihm nach §40 obliegende Pflichten zu erfüllen, zu einer Behinderung der BR Arbeit, so kann dies den Straftatbestand des §119 Abs.1 Nr.2 erfüllen. In diesen Fällen kommt auch ein Verfahren nach §23 Abs.3 in Betracht.
Erstellt am 17.09.2008 um 21:07 Uhr von Lotte
Bevor hier noch weiter §§ gezogen werden, die noch nicht zur Anwendung kommen, da der BR ja erstmal zu wählen ist, sollte man sich vielleicht einfach an § 20 BetrVG halten.
Aber bloße Drohungen des AG halte ich noch nicht für eine ernsthafte Wahlbehinderung.
Erstellt am 17.09.2008 um 21:14 Uhr von DonJohnson
Na, ich gebe dir ja Recht, aber eigentlich, wenn ich alles richtig überlege, sind es in diesem Fall weder die von dir mit §40 angegebenen BR Kosten, noch das von mir angedeutete Umlageverbot! Oder sehe ich das falsch? Der AG versucht tatsächlich die Wahl zu verhindern oder zu unterbinden - was so ziemlich das gleiche ist.
Mein Tipp eben möchte ich aus diesem Grund revidieren. Der Wahlvorstand muß in diesem Fall lediglich auf § 119 Abs 1 Satz 1 (im übrigen Silence) verweisen und am besten Hilfe bei der Gewerkschaft holen.
@Silence - der Satz 2 betrifft die Tätigkeit des Gremiums - in diesem Fall gibt es noch keines, also Satz 1, gibst du mir Recht?
Dennoch haltet durch - es lohnt sich (und damit meine ich nciht solche Schwachos wie die von VW lach) für die Belegschaft. Wenn ihr Anfangs Hilfe braucht, versuchen wir euch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen - fragt hier.
Viel Erfolg
Erstellt am 17.09.2008 um 21:38 Uhr von Silence
@Don Johnson
Klar gebe ich dir Recht.
Aber bei dem Chef ist das nur eine Frage der Zeit, bis Satz 2 anwendung findet (bis nach der Wahl).
Aber grundsätzlich gilt für mich widerspreche nie:
Mona-Lisa, carrie und Don Johnson;-)
Erstellt am 17.09.2008 um 21:53 Uhr von DonJohnson
Hey, kannst mir immer wiedersprechen, bei ML und carrie ist das na andere Sache die sind so richtig gut. Auch ich lag mit meiner ersten Meinung total daneben, weil ich einen Satz nciht richtig gelesen habe. Kann jedem passieren - Aber stimmt, wenn es denn soweit ist, haben sowohl carrie, als auch du Recht. Aber auch dann möchte ich drauf hinweisen, dass eine Drohung eine solche verliert (siehe Abmahnung vor Gericht) wenn nciht durchgegriffen wird, und als neu gewählter BR könnte sowas problematisch werden. Ich weiß ich bin extrem, aber mit dem 119 spielt man nciht, den setzt man ein!!!
Viel Erfolg und laßt euch nciht unterkriegen - das Zitat "wer kämpft kann verlieren - wer nciht kämpft hat schon verloren" habe ich im übrigen von carrie - ein anderes auch, das kommt dann später mal - lach
Erstellt am 03.11.2008 um 11:06 Uhr von Taigahilli
Ich würde ruhig den Arbeitgeber und die Mitarbeiter ruhig auch mal darauf hinweisen:
Durch einen Betriebsrat an sich entstehen ja noch gar nicht allzu hohe Kosten. Richtig teuer wird es erst, wenn der Betriebsrat viel zu tun hat, sprich ein großer Teil der Arbeitszeit der Mitglieder dafür verwendet werden muss. Und ob das der Fall ist, kann der Arbeitgeber maßgeblich mit beeinflussen. Wo viele Konflikte herrschen und Arbeitnehmerrechte beschnitten werden, gibt es auch viel Arbeit für den Betriebsrat. Wo alles fluppt und jeder gut mit dem Chef kann, wird der BR nur gelegentlich Sitzungen halten müssen und die notwendigen Betriebsversammlungen und Schulungen.