Erstellt am 17.09.2008 um 11:20 Uhr von Mona-Lisa
@br_newbie,
zugleich geht nicht, aber nacheinander! Erst der Wahlvorstand, dann die Kandidatur....
Eine Einschränkung gibt es allerdings! Diese Wahlvorstandsmitglieder sollten alle schon länger als 6 Monate im Betrieb sein.
Und wenn ihr euch haarklein an die Wahlvorschriften hält, kann normalerweise nicht's schiefgehen. Aber besser ist es, die Gewerkschaft mit in's Boot zu holen, die kennen sich da recht gut aus und können euch vor Fehlern bewahren, die dann mal ganz schnell zu einer Anfechtung führen könnten.
Viel Glück! :-)