Erstellt am 15.09.2008 um 20:25 Uhr von pirat
@peter,
Nöö.....ein Recht auf Einsicht in den AV hat ein BR nicht...
Erstellt am 15.09.2008 um 20:28 Uhr von DonJohnson
um auf deine Frage genau zu antworten: Der AG muß vor Neueinstellungen den AV nciht zeigen. Wenn der AN eingestellt ist und er ein BRM zur Einsichtnahme der Personalakte mitnimmt, oder denen die Einsicht gewährt, befindet sich darin auch der AV.
Aber mal ne andere Frage, warum will der BR das?
Erstellt am 16.09.2008 um 09:19 Uhr von hennessy
Einsicht in die Personalakte ????
Der neue Mitarbeiter bekommt doch sowieso eine Kopie vom Arbeitsvertrag.
Aber was anderes, der Arbeitgeber muss zwar den Arbeitsvertrag nicht vorlegen, Er muß aber den Inhalt bekanntgeben.