Erstellt am 12.09.2008 um 18:08 Uhr von DonJohnson
Nein, BR hat kein Recht in diesem Fall. Der AG hat einen Arbeitsvertrag mit der AN geschlossen befristet zum!!! Das ist das entscheidende - vielleicht will er ja 3 Monate irgendwie klar kommen. Der befristete Vertrag läuft zu dem Datum aus, wie unterschrieben. Wenn der BR das nciht gewollt hätte, hätte er seine Bedenken schon bei Unterschrift äußern können! Sorry
Erstellt am 12.09.2008 um 19:04 Uhr von jotim
Dieses Problem kommt häufig vor, wenn sich der Sachgrund (gerade bei Elternzeit) irgendwie "verlängert". Die Formulierung im Vertrag ist dann ausschlaggebend.
Es gibt ja auch Beispiele die hier eine automatische Verlängerung vorsehen (... bisher geplant bis ...... = bei Vertragsabschluß bekannter Zeitraum, kann ggf. verlängert werden) oder auch ausschließen (... jedoch längstens bis ..... = ausschließendes Limit des Sachgrundes). Und der BR ja bei der Einstellung und somit auch über die vertraglichen Bestandteile zugestimmt hat, gibts nun für den BR nichts zu tun.