Erstellt am 12.09.2008 um 17:18 Uhr von Kölner
@Leori1000
...gebrauchen kannst Du die Unterlagen ja jetzt nicht mehr. Also?
Erstellt am 12.09.2008 um 17:21 Uhr von Leori1000
Selbsverständlich kann ich die Unterlagen noch gebrauchen. das war auch nicht die Frage ...
Erstellt am 12.09.2008 um 17:25 Uhr von Kölner
@Leori1000
Die Unterlagen enthalten aber doch eine Zusammenstellung von Themen eines BR...und Du bist doch kein BRM mehr.
Erstellt am 12.09.2008 um 17:31 Uhr von DonJohnson
Aber Kölner!!! Es sind seine Unterlagen!!! Und was er damit vorhat, ist seine Sache! Ich habe z.B. Betriebsratspraxis A bis Z und die Arbeits- und Sozialordnung erhalten und die kann jeder gebrauchen!
Leori, deine Seminarunterlagen gehören dir alleine und nicht dem Gremium. Warum du das Gremium verlassen hast wäre interessant, aber für deine Frage nciht entscheidend!
Erstellt am 12.09.2008 um 17:51 Uhr von Leori1000
Ich bin mit der Arbeit des Gremiums in seiner Form nicht einverstanden. Aber das ist ein anderes Theman ;) Ich werd mich mit Sicherheit zur Neuwahl aufstellen lassen wenn es soweit ist. Für mich währe es wissenswert ob es eine rechtliche Handhabe gibt. Da das leider das einzigste ist was unser BR zur Zeit kann.... Mit § um sich schmeißen.
Erstellt am 12.09.2008 um 18:19 Uhr von DonJohnson
Versuche es mal so zu erklären: Es sind Unterlagen die du wärend deines Besuchs des Seminars erhalten hast. Also deine! Das Essen was du gegessen hast, bekommt ja auch nciht das Gremium. Das sind wie gesagt Arbeitsunterlagen die du bei Besuch des Seminars zum arbeiten während der Schulung brauchtest. Also deine! Auch der Kugelschreiber gehört dir (solltest du einen bekommen haben). Wenn die also so auf §§ stehen, kannst du ja mal was von Diebstahl andeuten! Nur Sachaufwand, den der AG für das Gremium als solches bereitgestellt oder bezahlt hat, gehört dem Gremium - außerdem stehen da vielleicht deine Gedanken zu Thenmen oder Ausarbeitungen drin, das ist dein geistiges Eigentum!!!
Erstellt am 12.09.2008 um 19:11 Uhr von jotim
Wenn Du die Unterlagen nicht im BR-Büro gelagert hättest, sondern z.B. zuhause - wäre doch sicher niemand auf die Idee gekommen diese zu fordern, oder?
Erstellt am 12.09.2008 um 21:27 Uhr von matze83
Hallo Leori1000
wenns sie §§ wollen, sag Ihnen einfach dass gemäß §37 BetrVG nicht das Gremium als solches sondern das einzelne BRM einen Schulungsanspruch hat. Die Duchsetzung der Schulung gegenüber dem AG macht zwar der BR, aber die Schulungen stehen dem Mitglied des BR zu! Und deshalb sind die Unterlagen die du erhalten hast auch deine!
MFG Matze
Erstellt am 13.09.2008 um 09:11 Uhr von BR-Hexe
Hallo Leori1000,
mal ein wenig provokant geantwortet...
man kann es auch so sehen, die Schulung mit allem drum und dran wurde vom Arbeitgeber bezahlt, also könnte man jetzt sagen, die Unterlagen gehören ihm. Was ich nur blödsinnig finde, das der BR argumentiert, die Unterlagen gehören ihm, wenn dann schon der Firma, und dann ist es doch Sache des Arbeitgebers darauf zu achten, das er sein "Eigentum" behält. Letztendlich ist es doch reine Nickelichkeit Dir gegenüber, denn der AG weiß nicht, was ihr auf Schulungen bekommen habt.
Zumindest müssen Sie Dir Dein Zertifikat und Deine persönlichen Aufzeichnungen wiedergeben.