Erstellt am 11.09.2008 um 19:05 Uhr von DonJohnson
Jein - -----worum geht es? Also wenn ein AN Einsicht in die Personalakte haben will, kann er eine Person mitnehmen. Auch kommisarisch kann er erlauben, dass ein BRM Einsicht in die Personalakte bekommt - soweit so gut. Ihr ohne sein Einverständnis, dürft nicht! Die Frage nach dem WARUM bleibt aber...
Erstellt am 12.09.2008 um 09:29 Uhr von CeDe
Einsicht in den Ausbildungsvertrag: s. DJ.
Wir erhalten vom AG aber jeweils den Ausbildungsplan, d.h. wann sitzt der Azubi in welcher Abteilung und wie lange, welche Ausbildungsinhalte sollen vermittelt werden etc. Das kann ganz hilfreich sein, vor allem in Konfliktfällen. Ob aber der AG den Plan an den BR geben muss, weiß ich - ehrlich gesagt - nicht.
Erstellt am 12.09.2008 um 11:50 Uhr von Inkognito Weissnicht
Liegt jetzt dran aus welchen Gründen,
man kann nämlich und jetzt vorsicht "stichprobenartig" die betriebliche Lohngestaltung nach §87(10) überprüfen, speziell dann, wenn es den begründeten Verdacht gibt, dass sich der AG nicht an Tarifvertrag oder ähnliches (Mindestlohn, etc.) hält lohnt sich da mal ein Blick. Reicht aber meist die Lohnliste für. Die Frage ist dann was man sonst noch tolles in einem Azubi-Vertrag findet.
Zum Thema Ausbildungsplan
Meiner Meinung nach handelt es sich doch hier um eine Zielvereinbarung, oder? Kann man ja mal mit dem §94 BetrVG versuchen oder.
Erstellt am 12.09.2008 um 12:07 Uhr von pirat
@all,
eventuell kann das den Schleier zum Thema *Ausbildungsplan* lüften...
http://einzelhandel.verdi.de/themen/ausbildung/data/arbeitshilfe_zur_erstellung_von_betrieblichen_ausbildungsplaenen.pdf
Erstellt am 12.09.2008 um 12:17 Uhr von CeDe
@ pirat
Schau mal an! Sehr schön! Da unser GF uns die Pläne immer gegeben hat und wir jeweils auch daran mitdiskutiert haben, haben wir nie die Rechtslage überprüft. Ist aber gut zu wissen - es könnte ja mal einen anderen GF geben.