Erstellt am 11.09.2008 um 10:29 Uhr von STAN001
Zitat: "Wählbar sind diejenigen Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben um zum Zeitpunkt der Wahl (Wahltag) dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören..."
Damit auch ein Befristeter, wenn er die oben genannten Voraussetzungen erfüllt!
ABER: Nutzen wird ihm das nichts (wenn du/er darauf anspielt): Sein Arbeitsverhältnis (und damit auch die Zugehörigkeit zum BR) endet mit Ablauf der Frist...
Erstellt am 11.09.2008 um 10:32 Uhr von Mona-Lisa
@Kaddi,
JAV - Wahl?
Das Alter und die Befristung hindern nicht!
§ 61 BetrVG - III. Wählbarkeit (Abs. 2) bitte Kommentierungen lesen!
Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass der AG diese Befristung (bei einer erfolgreichen Kandidatur) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auslaufen lässt, also nicht verlängert oder gar den Kollegen unbefristet übernimmt.
Aber es gibt genau so auch Ausnahmen!