Unser Personalrat hat im Intranet den Navigationspunkt "Personalrat" mit Inhalten aufgebaut. Um autonom daran arbeiten zu können benötigen wir einen eigenen ftp-Zugang. Der wurde uns zunächst zugesagt, dann verweigert, weil wir angeblich falsch oder fehlerhafte Informationen veröffentlichen würden. Eine Seite wurde gesperrt, ohne Rücksprache mit uns zu halten. Zum einen kann man über Fehler sprechen oder die Leitung kann einfach eine Gegendarstellung machen. Für uns keine Argumente gegen einen eigenen Zugang.

Gibt es speziell Urteile, die Personalräten (NW) ftp-Zugang zugesprochen haben? Alles andere würde über die Schnittstelle Intranetredaktion laufen und s.o. möglicherweise weitere Zensur bedeuten und Nerven auf beiden Seiten kosten.

Danke

PS: gut 90% der MA haben PC und Intranetzugang, vier Standorte und Intranet ist das übliche Kommunikationsmittel.