Hallo!
Eine Mitarbeiterin kommt nach Ihrer Elternzeit wieder zurück und hat vorher ein Einzelbüro gehabt.

Kann Sie auf dieses Einzelbüro bestehen, sofern nichts im Arbeitsvertrag festgehalten ist?

Beabsichtigt ist, Sie in ein Mehrraumbüro zu versetzten, da auch die Räumlichkeiten sehr knapp bemessen sind.