Erstellt am 08.09.2008 um 12:25 Uhr von uhu
@kenyo
es gibt Richtlinien FÜR Sozialräume; such mal in der *Arbeitsstättenverordnung*
Erstellt am 08.09.2008 um 12:41 Uhr von Kölner
@uhu
...und wieder fragen wir uns: Ist eine Umkleide eine Sozialeinrichtung? ;-))
@kenyo
Das wird vermutlich gehen...
Erstellt am 08.09.2008 um 13:14 Uhr von uhu
@Kölner
sehe ich schon so nach §618 BGB; er sollte auch so eingerichtet sein, dass Dienstverpflichtete nicht zu Schaden kommen - in jeder Hinsicht; wobei mir keine Vorschriften für Anzahl Spinde/m² bekannt sind;
Erstellt am 08.09.2008 um 13:23 Uhr von Kölner
@uhu
Ich hätte es ja auch mit den Anhängen zum § 6 ArbStättV versucht - aber da steht eben nix von einer bestimmten Quadratmeterzahl/pro AN.
Sozialeinrichtung hin oder her
Erstellt am 08.09.2008 um 15:41 Uhr von uhu
@kenyo
eigentlich habe ich falsch gepostet; gefragt wurde ja ob die MA bestimmte Maße haben müssen und nicht die S/U-Räume; ich meine, die MA müssen auf jeden Fall die richtigen Maße haben - besonders die weiblichen - da sei der BR vor, aber gewaltig :-))
Erstellt am 08.09.2008 um 18:50 Uhr von rainer w
@all
Die genauen Maße stehen im § 34 ArbStättV in Abs. 1-5. Dabei zu beachten auch die ASR zu den benannten Pharagraphen.
Erstellt am 09.09.2008 um 11:39 Uhr von Immie
Schade nur das die ArbStättV am 12.08.2004 geändert wurde.
In der alten vom 20.03.1975 standen jedem AN 0.5 qm inkl Verkehrsfläche zu.
Dies hat keine Gültigkeit mehr.
Aber weniger geht sowieso nicht, denn selbst bei 0.5 qm sitzt du schon im Spind wenn jemand an dir vorbei gehen möchte.
Glaub mir:-)
Erstellt am 09.09.2008 um 21:27 Uhr von rainer w
@all
Sakra, Immi hat recht meine CD von der BGN ist eine Ausgabe von Jan 2004