Erstellt am 04.09.2008 um 20:30 Uhr von Lotte
peggy,
fürchte, dass hier kaum eine Chance besteht
Erstellt am 04.09.2008 um 20:56 Uhr von paula
@lotte
vielleicht doch mal AGG? Schwanger kann ja nur eine Frau sein....
Erstellt am 04.09.2008 um 21:05 Uhr von Lotte
paula ;-),
sind ja alles Frauen. Hab ich auch erst gedacht, aber die Rede ist ja von 9 Mitarbeiterinnen.
Erstellt am 04.09.2008 um 21:53 Uhr von paula
Erstellt am 04.09.2008 um 23:20 Uhr von peanuts
Merkwürdiger Zufall, dass nur acht unbefristete Stellen angeboten werden ...
Noch merkwürdiger, dass nur die Unterlagen von 8 nicht schwangeren Bewerberinnen vorgelegt wurden.
Ich darf doch davon ausgehen, dass die acht unbefristeten Stellen ordnungsgemäß ausgeschrieben wurden und ALLE NEUN Kolleginnen über die unbefristeten Arbeitsplätze informiert wurden und sich alle neun Kolleginnen auf diese Stellen beworben haben, oder trifft das alles nicht zu?
Als schwangere Kollegin würde ich mich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden, weil ich vermutlich diskriminiert worden bin! Die Nummer würde ich durchziehen!
Und als BR würde ich ebenfalls reichlich Sand in´s Getriebe streuen wollen! Mangelhafte Anhörung, Verstoß gegen § 18 TzBfG, § 99 Abs.2 Nr. 3 BetrVG um nur ein paar Beispiele aufzuzählen.
Erstellt am 04.09.2008 um 23:41 Uhr von peanuts
"vielleicht doch mal AGG? Schwanger kann ja nur eine Frau sein...."
"sind ja alles Frauen. Hab ich auch erst gedacht, aber die Rede ist ja von 9 Mitarbeiterinnen."
Könnte das AGG deshalb nicht mehr angewandt werden? Soll es doch AG geben, die Frauen ab einer gewissen Altersgrenze bevorzugt einstellen!
Erstellt am 06.09.2008 um 11:42 Uhr von Lotte
peanuts,
natürlich hast Du recht mit den Ausschreibungen und auch mit § 18 TzBfG, aber ich kann einen Verstoß gegen die Anhörung des BR oder gegen den § 18 TzBfG oder § 93 BetrVG aus der Schilderung von Peggy nicht ersehen. Da die Übernahme zum 01.01.2009 erfolgen soll, scheint der AG zumindest seinen Anhörungspflichten sehr rechtzeitig nachgekommen zu sein.
Ich glaube trotzdem nicht, dass die Kollegin vor Gericht eine große Chance hat. Aber natürlich könnte es einen Versuch wert sein.