Guten Tag, in einem kleinen Betrieb (40 Mitarbeiter), der im gemeinnützigen Sektor tätig ist, hat sich ein Betriebsrat gegründet. Der Betrieb ist nicht in der Lage 3 Betriebsratsmitglieder zu entsprechenden Schulungen zu schicken. Hat der Betriebsrat ein Recht darauf, wenigstens eine ausführliche rechtliche Beratung, z.B. von einem Anwalt auf Kosten des Betriebes in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wo geht das draus hervor. Für eine kurzfristige Antwort bin ich sehr dankbar. Viele Grüße, N.K.