Hallo!
Bei uns im Betriebsrat werden der 1. Vorsitzende und dessen Stellvertreter die Ämter niederlegen. Bereits jetzt steht fest, dass sich keine andere Person zur Verfügung stellen wird. Resultieren daraus Neuwahlen? Und wenn ja, was müssen wir beachten?

Danke Euch im Voraus.

LG BR-Hamburg