Erstellt am 03.09.2008 um 07:09 Uhr von klinik
@packer,
gefunden hab ich es unter § 87 Rz. 182-190 BetrVG, Fitting 23.Auflage. Mach es Dir doch mal einfach und frag in deiner Persoabt. nach wie es denn bisher geregelt ist. Ich habe hier im östlich der Elbe, bei Kollegen gefragt in anderen BR's da hat niemand diesen Punkt geregelt.
Aber hilfreich könnte die Hans-Böckler-Stiftung sein, da gibts jede Menge BV'en oder Gewerkschaft?
Erstellt am 03.09.2008 um 08:41 Uhr von Waschbär
@Packer,
frag bei der Steuerbehörde nach , die sind das sehr Fit :-(
Erstellt am 03.09.2008 um 10:30 Uhr von packer
oh mann ey.. die quali lässt aber nach hier...
Erstellt am 03.09.2008 um 10:36 Uhr von peanuts
Immerhin... steuerlich werden Kontoführungsgebühren pro Jahr mit 16 Euro als Werbungskosten anerkannt. Wahrlich eine Summe, für die es sich womöglich zu streiten lohnt.
Aber wenn sich der AG dazu entschließt, Kontoführungsgebühren zu zahlen, sollte der Zahlungsmodus geregelt werden.
Erstellt am 03.09.2008 um 12:20 Uhr von see-see
Also, ihr alle seid echt schlau, ehrlich! Ich versteh nämlich die Frage überhaupt nicht. Wieso Mitbestimmung bei Kontoführungsgebühren? Wer will wem Kontoführungsgebühren zahlen? Hab ich da was verpasst? ????
Erstellt am 03.09.2008 um 12:32 Uhr von waschbär
@see see, packer hat schon recht - aber peanuts aussage trifft den sinn bzw den unsinn dieser regel, welche du ja auch in frage stellst.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG bezieht sich auf kollektive ... Bargeldlose Lohnzahlung, somit Übernahme von Kontoführungsgebühren.
Natürlich ist es hier eine frage von aufwand und den kosten. zb wenn eine firma diesen posten verechnen möchte kostet die firma das ja verwaltungsaufwand und ob der sich mit dem möglichen 16 € rechnet die man(n) von der steuer ja auch wieder bekommt bei einem gehaltskonto....
siehste..... nicht alles in der BertVG ist immer sinnvoll :-) bzw sollte sich der BR in die MBR hohlen, mein AG würde fragen .... soory äh überlege bitte mal ob du uns das antuen möchtest
Erstellt am 03.09.2008 um 12:51 Uhr von Waschbär
@Packer,
aus einer BV
Als Kontoführungsgebühr erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate andauern soll, eine monatlichen Betrag von DM 6,50 brutto. Der Betrag wird mit den monatlichen Bezügen ausgezahlt.
O.K ist älter :-))) aber ob € oder DM ..... Geld ist Geld . Ist mir aber einerlei weil ich werde in Naturalien Bezahlt
Erstellt am 03.09.2008 um 13:26 Uhr von peanuts
"Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG bezieht sich auf kollektive ... Bargeldlose Lohnzahlung, somit Übernahme von Kontoführungsgebühren."
Das MBR bzgl. einer bargeldlosen Lohn-/Gehaltszahlung ist mehr oder weniger rein fiktiv und ein Relikt vergangener Zeiten! Ein AG darf Monatslöhne/-gehälter überhaupt nicht mehr bar auszahlen! Und um Tagelöhner scheint es eher nicht zu gehen!
P.S.
Wenn ich einen Vertrag eingehe, muss ich auch dafür Sorge tragen, dass Vertragsbestandteile erfüllt werden können. Und die bargeldlose Zahlung meiner Vergütung bedingt, dass ich über ein Konto verfüge. Einen Anspruch auf Erstattung der Kontoführungsgebühr sehe ich dem AG gegenüber nicht.
Erstellt am 03.09.2008 um 13:59 Uhr von see-see
Ach so.... Seht ihr: So ein "Relikt" ist bei mir schon gar nicht mehr denkbar..... Schade eigentlich... Die Kontoführungsgebühren würd ich auch gern mitnehmen.... Aber ich sehs wie Peanuts: Einen Anspruch auf Erstattung gegenüber AG gibts wohl nicht. Gibts denn da kein Urteile zu?
Erstellt am 03.09.2008 um 14:57 Uhr von peanuts
Früher wurden diverse "Lohntüten" schlicht weg und einfach versoffen und die Familie hatte das Nachsehen!
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und das ist gut so und keinesfalls "Schade"!
Erstellt am 04.09.2008 um 10:13 Uhr von see-see
Nee, schade ist, dass ich mir nicht im Entferntesten vorstellen kann, dass mein AG meine Kontorführungsgebühren erstattet....
Erstellt am 04.09.2008 um 11:52 Uhr von waschbär
@Peanuts,
ja genau das alte Tüten Problem ..... Heut zu tage, kommt so was ja gar nicht mehr in die Tüte .-())
Erstellt am 09.09.2008 um 09:07 Uhr von packer
@ WB
das olle Tütenproblem... nein danke frollein, wenn ich jetzt einen kiffe krieg ich gar nichts mehr geregelt ;)
Danke erstmal allen für die Bestätigung meiner Vermutung... ist ein relikt aus alten tagen, das klingt auch im fitting so an. die frage kam auf von neuen BR kollegen, denen das auf einer schulung erzählt wurde und die das nun felsenfest behauptet haben. nur ich hab eher an dem sinn und verstand des referenten gezweifelt... bzw. an dem institut. der erste kollege ist grade auf einer schulung eines anderen anbieters. mal sehen wie er die unterschiede bewertet...
Erstellt am 18.01.2020 um 20:26 Uhr von Abraxas
Ich hatte maldie Kontoführungsgebür verlangt plus einer Stunde im Monat frei um das Geld zu hohlen verlangt. Bevor es zum Beschlussverfahren kam hat die gelbe NGG einen Tarifvertrag abgeschlossenin dem ausdrücklich festgelegt wurde dass es keine Kontoführungsgebür gibt. Damit hat die Firma Eurest bei Achtausend Mitarbeitern und 5 Euro im Monat viel Geld gespart.