Erstellt am 01.09.2008 um 12:43 Uhr von Dr.House
Hallo nici,
gab es bei Euch einen Betriebsübergang?
Erstellt am 01.09.2008 um 13:03 Uhr von nici
Hallo Dr. House,
nein, es gab keinen Betriebsübergang.
Erstellt am 01.09.2008 um 13:14 Uhr von Dr.House
nici, hatte die kleine Spedition einen Betriebsrat?
Deine Infos sind etwas dürftig.
auf mündliche Zusagen kann man sich nie verlassen. AG`s machen das gerne, dann hinterfragen Arbeitnehmer kaum.
Wie ist Euch denn dieser "Verkauf" verklickert worden?
Gruß Dr.House
Erstellt am 01.09.2008 um 13:27 Uhr von nici
Dr. House,
man hat uns nur gesagt, dass die Spedition verkauft worden ist. Und leider haben wir auch keinen Betriebsrat.
Gruß
nici
Erstellt am 01.09.2008 um 13:32 Uhr von peanuts
"nein, es gab keinen Betriebsübergang."
Was soll denn sonst bei Euch statt gefunden haben????? Ich kann jedenfalls nur einen klassischen Betriebsübergang gem. § 613a BGB erkennen!
Du stellst die Frage hoffentlich nicht als Betriebsrat!
Erstellt am 01.09.2008 um 13:35 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
"Und leider haben wir auch keinen Betriebsrat."
Zitat: nici
upps! ;.))
Erstellt am 01.09.2008 um 13:45 Uhr von nici
Hey peanuts,
ich stelle die Frage nicht als Betriebsrat, sondern als persönlich Betroffene. Ich habe keine Ahnung von Betriebsübergängen, etc. Ich weiß nur, dass ich jetzt erheblich weniger Lohn in der Tasche haben werde als vorher. In der neuen Firma gibt es leider auch keinen Betriebsrat und ich bin ziemlich fertig mit den Nerven.
Gruße
nici
Erstellt am 01.09.2008 um 13:51 Uhr von Poseidon
Hallo Nici,
so wie es bei Euch läuft ist das natürlich nicht rechtens, wie Peanuts schon schrieb ist das m.E. ein klassischer 613a BGB Übergang.Und in diesem Fall sagt das BGB §613a
(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.
Also darf sich ein Jahr bei Euch nix ändern und danach muß der AG wenn er ändern will Änderungskündigungen aussprechen welche bei vorhandenem Betriebsrat mitbestimmungspflichtig wären.
Mein Vorschlag nix unterschreiben ab zur GEWerkschaft oder Anwalt und dieses eine Jahr "Schonfrist" dazu nutzen einen Betriebsrat zu gründen, der ist immer von Vorteil.
MfG
Poseidon
Erstellt am 01.09.2008 um 13:54 Uhr von peanuts
Deine vorherige Antwort hatte mich überholt!
Ab zum Anwalt... sag ich da nur! Und vor allem KEINEN neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, bevor Du / Ihr nicht mit einem Anwalt gesprochen habt!
Erstellt am 01.09.2008 um 13:55 Uhr von nici
Hallo Ihr,
vielen lieben Dank für die superschnellen Antworten!!
Grüße
nici