Nach §15 BEEG darf man während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Wenn der AG nun sagt, er kann aus betriebsbedingten Gründen meinen Arbeitsplatz nicht als Teilzeitarbeitsstelle anbieten, kann ich dann auch wo anders (andere Firma) Teilzeit arbeiten?? Oder darf er das auch verbieten?