Erstellt am 01.09.2008 um 10:54 Uhr von uhu
kann der AG in der Elternzeit nicht verbieten
Erstellt am 01.09.2008 um 10:59 Uhr von Teilzeitmutti
@uhu
Und wenn doch??
Wo steht das? Oder gibts schon ne Rechtsprechung dazu??
Danke für deine Mühe
Erstellt am 01.09.2008 um 11:02 Uhr von Mona-Lisa
@uhu,
kann er schon....... muss aber innerhalb von 4 Wochen widersprechen.
"Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers."
"Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen."
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Bundeselterngeld-+und+Elternzeitgesetz+%28BEEG%29#15AnspruchaufElternzeit
@Teilzeitmutti,
klick mal BEEG an und du hast alle § vor dir.........
Erstellt am 01.09.2008 um 11:12 Uhr von Teilzeitmutti
@mona-Lisa
danke, die § hab ich. Aber mit welcher Begründung kommt der AG durch, wenn er mir Teilzeit bei nem anderen Betrieb verbieten will. Welche "betriebsbedingten Gründe" ziehen vor dem Arbeitsgericht, falls ich meinen Anspruch durchsetzen will.
Dem AG muss es doch "sch...egel" sein, ob ich nun zuhause sitze oder TZ-arbeite, solange ich nicht bei der Konkurenz bin....
Erstellt am 01.09.2008 um 11:21 Uhr von Mona-Lisa
@Teilzeitmutti,
"solange ich nicht bei der Konkurenz bin...."
genau das ist der Punkt, denn dann kann er es dir verbieten............ :-)
"In dem Antrag an den Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer darlegen, welche Tätigkeit für welchen Arbeitgeber in welchem Umfang erbracht werden soll. Mit dieser Kenntnis des Arbeitgebers soll der Gefahr von Konkurrenztätigkeit vorgebeugt werden. Dringende betriebliche Gründe, derentwegen der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber verweigern kann, liegen deshalb beispielsweise vor, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt werden könnten. Verweigert der Arbeitgeber die Zustimmung, obwohl ein Verweigerungsgrund im Sinne von § 15 Abs. 4 BErzGG nicht vorliegt, kann die/der Beschäftigte gegen den Arbeitgeber klagen."
das kannst du in dem Link nachlesen, den ich dir oben gegeben habe.
Erstellt am 01.09.2008 um 11:48 Uhr von Teilzeitmutti
@ Mona-Lisa
Danke für die professionelle Antwort