Erstellt am 28.08.2008 um 08:59 Uhr von w-j-l
Für Dich gilt das BetrVG genauso, wie für alle anderen Betriebsräte, und dort, wo es nur für größere Betriebe gilt, steht es dann schon ganz genau im Gesetz.
Spezielle Literatur: Mach einfach mal eine Suche bei google oder einem online-Buchhandel (kno.de, amazon,....)
Forum: schau mal ins schwarze Brett (der link oben in der grauen Leiste), und gib eine Suche in der Rubrik "Erfahrungsaustausch" auf.