Erstellt am 27.08.2008 um 17:11 Uhr von pirat
@unimog,
das ist eher eine * Bulldozermanier* was da abgeht ....
Externe Beratung findet man in den gelben Seiten unter Detektive, wenn das unter Beratung gemeint ist, dieses Privatvergnügen kostet auch *privat*
Ausschluss von BRM steht unter § 23 BetrVG, den könnt ihr euch abschminken...
Abwahl, aber Verbleib im BR, geht auf Antrag und mit Mehrheitsbeschluss...
Erstellt am 27.08.2008 um 17:15 Uhr von carrie
@unimog
Was gab es denn so spannendes über das Mitglied zu erfahren bzw. was hat die beiden dazu bewegt?
Ausschluss aus dem BR nach § 23 Abs. 1 BetrVG müssen schon grobe Pflichtverletzungen mit sich ziehen.
Erstellt am 27.08.2008 um 21:17 Uhr von Der alte Heini
unimog
Alles sehr dubios.
Was will uns der Schreiber mitteilen?
Der BR Vors und Stellv. sollen externe Beratung in Anspruch genommen haben ? Wer zahlt den die externe Beratung ??
Wenn der Vors. nicht selber zurücktritt, soll er aus dem BR ausgeschlossen werden ?
Wer will den Vors. ausschließen, der BR, der AG oder per Antrag übers ArbG ?
Ich werde den Gedanken nicht los, dass hier der Arbeitgeber die Sache klug anschiebt.