Erstellt am 27.08.2008 um 14:34 Uhr von uhu
@reneBR
wichtig : Arbeitszeitgesetz lesen; BR hat starkes Mitbestimmungsrecht bei Aufstellung, Ausgestaltung und Änderung von Schichtplänen (incl. Schicht-frei-Regelung) gem.§ 87 Abs.1 Ziff. 2 BetrVG;
Erstellt am 27.08.2008 um 19:03 Uhr von nicoline
Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gemäß § 106 GewO zu bestimmen und somit auch das Recht, den Zeitpunkt des FZA (Schichtfrei) festzulegen. Aber, genau wie uhu schreibt, ist der BR (und nicht der einzelne MA) da aber sowas von in der Mitbestimmung.