Erstellt am 26.08.2008 um 09:55 Uhr von Mona-Lisa
@Freya,
dann würde ich doch mal den § 40 § 40 BetrVG - III. Sachaufwand und Büropersonal (im Däubler RN. 92) vorschlagen.
Denn da steht, dass der AG Büro's mit den dazu gehörenden Schlüsseln zur Verfügung stellen muss.
Jeder weitere Schlüssel geht den AG nicht's an und er kann euch auch nicht zwingen, den Zweitschlüssel - auch nicht für Schränke etc.! - auszuhändigen!
Erstellt am 26.08.2008 um 09:57 Uhr von paula
geht es um das BR-Büro oder um die Schränke der AN?
Erstellt am 26.08.2008 um 10:08 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
gut dass du genauer liest........ steht tatsächlich kein Wort von einem BR-Büro! :-(
Erstellt am 26.08.2008 um 12:18 Uhr von w-j-l
Freya,
in anderen Firmen behält der AG zunächst mal alle Schlüssel, und gibt dann bei der Besetzung der Büros einzelne Schlüssel aus. Wieviel er tatsächlich hat, das weißt Du gar nicht, und Du hast auch keine Kontrolle darüber, wieviele Schlüssel er nachbestellt.
Diese Schlüssel haben in der Regel beschränkte Nummernkreise, und können bei den Einrichtern in der Regel beliebig nachbestellt werden.
Wenn es Dir also um das BR-Büro geht, dann mußt Du im Zweifelsfall einen Riegel und ein Vorhängeschloss montieren. Ansonsten hast Du, wie bei der übrigen Büroeinrichtung sowieso keine Chance.
Erstellt am 26.08.2008 um 16:48 Uhr von DonJohnson
wenn es sich nicht um ein BR Büro handelt, kann man da ohne weiteres den 87er heranziehen (fragen zur Ordnung im Betrieb). Gerade wenn es sich um Schlüssel handelt. Allerdins sollte man genau nachsehen worum es geht. Spint Schlüssel (wenn persönliche Dinge dort aufbewahrt werden) geht gar nciht. Das sollte auch eindeutig in einer BV manifestiert werden. Das ist dann "Privateigentum des AN". Weiterhin ist es sehr häufig so, dass "eine private Schublade" im Schreibtisch "unantastbar sein kann". Bei anderen Schränken sieht es schlecht aus - irgendwie auch richtig so. Stell dir vor, du erkrankst plötzlich und in einem Schrank sind Firmenunterlagen die dringend benötigt werden... Außerdem sollte betrachtet werden, was eventuell schon individualrechtlich im AV geregelt sein könnte (eine BV sollte das im Auge behalten wegen der Wertigkeit der Gesetze...). Aber ansonsten habt ihr als BR ein MBR nach §87 BetrVG! Also nichts wie los und eine BV aushandeln :-)
Erstellt am 27.08.2008 um 16:57 Uhr von weißnix
Don,
die Firmenunterlagen sind doch halb so wild.
Aber stell dir mal vor sie hat ihre Brotzeit in so nem Schrank vergessen! ; )