Erstellt am 26.08.2008 um 14:20 Uhr von Rapper22
Hallo Optrex,
kurz gesagt, NEIN.
Es gibt dazu im BetrVG keinen Hinweis oder Vermerk, dass der BR diese Recht hat.
Rapper22
Erstellt am 26.08.2008 um 15:18 Uhr von pirat
@ Optrex,
hab da mal einen Auszug aus der Kommentierung zum §106 BetrVG.
"Den WA geht alles an. Er braucht nicht zu begründen, warum er jetzt diese oder jene Information haben will. Dementsprechend sollten sich die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nicht mit oberflächlichen Informationen und pauschalen Behauptungen zufrieden geben, sondern ins Detail gehen, nach Auswirkungen fragen, sich Organisations- und Rationalisierungspläne, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Erfolgsberechnungen, Betriebsstatistiken, Marktanalysen, Investitionsplanungen, Bescheide von Behörden, Verträge mit anderen Unternehmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, den Gesellschaftsvertrag, Unterlagen über Beteiligungen usw. vorlegen lassen. Wo übrigens Zweifel über die Beteiligungsstrukturen des Unternehmens oder Konzerns bestehen, sollte man sich auch noch die entsprechenden Handelsregisterauszüge beim Registergericht besorgen. Die Einsicht in solche Unterlagen ist dort jedem gestattet"..