Erstellt am 20.08.2008 um 13:52 Uhr von doug1970
Hi Frank,
solange sie uneingeschränkt einsatzfähig sind und das in der Personalabteilung so geführt wird spricht nichts dagegen.
Gruß
Doug
Erstellt am 20.08.2008 um 13:53 Uhr von Mona-Lisa
@Frank,
Schwerbehinderte sind zuerst mal von Überstunden nicht ausgenommen!
Aber sie können sich auf Antrag davon befreien lassen.......... §124 SGB IX
Das Urteil könnte für dich auch interessant sein!
http://lexetius.com/2002,3330
Übrigens, ab 5 Schwerbehinderten sollte und kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden!