Erstellt am 19.08.2008 um 13:58 Uhr von khel
Hallo birwein,
vorab: ich kann auf die Schnelle nicht einschätzen, ob so eine Regelung betriebsverfassungsrechtlich relevant ist oder ob sie überhaupt mit dem deutschen Recht vereinbar ist.
Wir haben bei uns eine ähnliche Regelung, aber die ist nicht so weitgehend wie Eure. Bei uns gibt es im Notfallplan einen Passus, gemäß dem nach Notfällen alle Kontakte zu den Medien von der Geschäftsleitung wahrgenommen werden. Solange diese Regelung nicht dazu dient, Gefährdungen der Öffentlichkeit zu vertuschen, spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen. Aber wie gesagt: ich bin (noch) nicht besonders bewandert auf diesem Gebiet.
Was anderes ist es mit dem von Dir angesprochenen Leserbrief: den schreibst Du ja, wenn Du ihn schreibst, als Privatperson in Deiner Freizeit. Und Du wirst Dir ja vermutlich von Deinem Arbeitgeber nicht in Dein Privatleben reinreden lassen. Demzufolge hat Dein AG auch keine Leserbriefe von Dir zu genehmigen. Wäre ja auch noch schöner...
Grundsätzlich muss man sich, wenn man an die Öffentlichkeit geht, fragen: äußere ich mich als Privatperson oder als Vertreter der Firma, die mich bezahlt? In letzterem Falle sollte man nicht unbedingt frei von der Leber weg alles erzählen, was man weiss.
Gruß
khel