Hallo Kollegen,

ich hoffe Ihr könnt mir folgende Fragen beantworten:

Wir führen eine BR Wahl (Listenwahl) gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 durch und die Wahl findet am 27.08.08 statt.
Am 19.08.08 ist der leste Termin, um die Briefwahlunterlagen zu versenden.

Am 16.08.08 ist ein Kollege des Diebstahls überführt worden, der ein Geständniss abgelgt hat.
(fristlose Kündigung)

Der Kollege ist Wahlbewerber und belegt den 1. Platz auf seiner Liste. Des weiteren wurde aus seinem Namen und den Namen des 2., dass Listenkennwort gebildet. (6 Wahlbewerber auf der Liste)

Wie ist nun bezüglich der Liste zu Verfahren bzw. was ist zu Beachten??
Die Stimmzettel sind hergestellt. Müssen neue erstellt werden?

Dank im Voraus