Erstellt am 18.08.2008 um 15:52 Uhr von Mecki
Hallo Dirka,
siehe § 103 Betr.VG. Danach ist zu verfahren.
Grüße von
Mecki
Erstellt am 18.08.2008 um 17:57 Uhr von peanuts
"Am 16.08.08 ist ein Kollege des Diebstahls überführt worden, der ein Geständniss abgelgt hat. (fristlose Kündigung) "
Beeindruckend! Samstags geklaut und bereits am Montag fristlos gekündigt ... und das Ganze mit Anhörung des BRs oder hattet Ihr noch gar keine Sitzung?
"Wie ist nun bezüglich der Liste zu Verfahren bzw. was ist zu Beachten?? Die Stimmzettel sind hergestellt. Müssen neue erstellt werden?"
Reicht der Kollege eine Kü´schutzklage ein oder hat die schon eingereicht?
Erstellt am 19.08.2008 um 07:57 Uhr von mainpower
@peanuts,
tu doch nicht so Weltfremd.
Kollege arbeitet im Einzelhandel. Samstags gearbeitet und geklaut. Erwischt worden. Montags kommt er zur Arbeit und bekommt seine fristlose Kündigung. Zeitgleich bekommt der BR die Anhörung zur fristlosen Kündigung. Aus solch einem Grund ist die Kündigung eben schnell und Zeitnah ausgesprochen.
Erstellt am 19.08.2008 um 09:09 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
dann sollte wenigstens die Anhörung (wenn schon die 3 Tage Frist nicht in Anspruch genommen wurden) nicht vor der Kündigungsübergabe stattgefunden haben.......
Da bist du doch sicher der gleichen Meinung, oder?
@Dirka,
habt ihr mit dem Kollegen selbst gesprochen, oder stammt die Aussage (Geständnis!) von der GL?
Erstellt am 19.08.2008 um 09:35 Uhr von Mona-Lisa
@Dirka,
ach ja, dir ging es ja um die BR-Wahl.....
Ab Einreichung der Listen beim Wahlvorstand könnt ihr nicht's mehr verändern! Es läuft alles seinen Weg und sollte der Kollege (was auf dem ersten Listenplatz ziemlich sicher der Fall sein wird) gewählt werden, rückt nach der Auszählung eben der nächste von der Liste nach.
Dabei kommt es auch noch darauf an, ob er eine Kündigungsschutzklage einreicht (3 Wochen Zeit!) und wie der entscheidet.......
Erstellt am 19.08.2008 um 10:01 Uhr von Dirka
@all
Danke für die Hilfe.
Der Kollege hat am selben Tag selbst gekündigt und wurde von der GL zeitgelich vorsorglich fristlos gekündigt.
Es ist in der Tat so, dass an der Liste nichts geändert werden darf. Habe mich rechtlich beraten lassen.
Nochmals DANKE!
Erstellt am 19.08.2008 um 20:27 Uhr von peanuts
"...und wurde von der GL zeitgelich vorsorglich fristlos gekündigt. "
Interessant... GL kündigt, ohne den BR angehört zu haben und der Kollege hat seine Kündigung noch am Samstag postwendend schriftlich eingereicht???
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dieses Kapitel noch nicht abgeschlossen ist!