Erstellt am 12.08.2008 um 07:37 Uhr von pit47
Hallo K.arl,
geringfügig Beschäftigte haben auch alle Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer. (siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Es steht ihnen daher auch die Schichtzulage zu.
Erstellt am 12.08.2008 um 09:03 Uhr von HF
klar steht ihnen das auch zu, da hat pit47 vollkommen Recht.
und dann schau mal hier vorbei:
http://www.unikum-aachen.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=227:schichtzulage-fuer-teilzeitbeschaeftigte&catid=45:flugblaetter-betriebsgruppe&Itemid=49
http://recht.verdi.de/urteile