Erstellt am 12.08.2008 um 07:24 Uhr von mainpower
Hallo,
der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person. § 9 BetrVG
Alle anderen die sich zur Wahl haben Aufstellen lassen und mindestens eine Stimme bekamen sind Nachrücker.
Nachgerückt wird nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen. Der Nachrücker übernimmt im Verhinderungsfall die Amtsgeschäfte.
Erstellt am 12.08.2008 um 09:27 Uhr von rolfo2
@ Pittimaus
Du brauchst keine Neuwahlen durchzuführen, denn du übernimmst jetzt automatisch das Amt des BR. (1Mann/Frau- Betriebsrat ).
Auch wenn keine Nachrücker mehr da sind.
Um Neuwahlen durchzuführen müsstes du erst dein Amt niederlegen und dann Neuwahlen ausschreiben.
Erstellt am 12.08.2008 um 09:45 Uhr von HF
Irgendwie habt ihr vorher einen Fehler gemacht, da sich aber keiner Beschwert hat, habt ihr noch mal Glück gehabt. Tollen, erfahrenen AG müsst ihr haben ;)
1. Wenn ihr nur 14 AN seid, dann kann nur "einer" gewählt werden. Wie du schreibst, wart ihr drei, BRV und zwei BRM, das geht schon mal nicht. Da hättet ihr 21 bis 50 wahlberichtigte AN sein müssen, ihr seit aber nur 14.
2. Bei einem "Einköpfigen Betriebsrat" ist automatisch der/die Vorsitzender.
3. Wenn du noch Nachrücker gewinnen kannst, ist das Lobenswert und gut. aber sie sind dann nicht automatisch Stellv. wenn du mal Krank oder im Urlaub bist/hast.
Es rückt zwar der nächste nach, er vertritt dich aber nur, er hat nicht die gleichen Rechte wir du.
Ich würde dir, bzw. dann auch dein Nachrücker empfehlen so schnell wie Möglich Schulungen zu besuchen, auch als ErsatzM. kann man Schulungen besuchen.
Ich kann Euch da nur viel Glück wünschen, gerade ein "Einköpfiger BR" ist schwierig.
Erstellt am 13.08.2008 um 15:42 Uhr von Pittimaus
@ rolfo2
Es heißt doch aber, wenn der BRV ausscheidet, rückt das verbliebene BRM nicht automatisch zum BRV auf und es muss neu gewählt werden!
@ HF
Nee, nee, wir waren ja über 21 wahlberechtigte AN. Deshalb war das mit 3 Mitgliedern schon richtig.
Danke für alle Antworten.