Die Fa. ABC soll den ambulanten Leistungssektor des Klinikums im Rahmen der nichtärztlichen Tätigkeit (Arzthelferinnen) im Ablauf unterstützen und damit als verbundenes Unternehmen Dienstleistungsaufgaben wahrnehmen. Diese Leistungen sind als auf den rein ambulanten Leistungsbereich des Krankenhauses sowie des medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) beschränkt.
Für die Mitarbeiter sowohl des Klinikums (XYZ GmbH) als auch der ABC GmbH ergeben sich hierdurch keine Veränderungen. Es werden keine neuen AV oder Vergütungen die Folge sein. Arbeitgeberin der MA der XYZ GmbH bleibt diese genauso wie bei den MA der ABC GmbH diese Arbeitgeberin bleibt.
Gern stehe ich Ihnen am 12.08. zur Darstellung der Konzeption zur Verfügung. Die Information der MA möchte ich dabei gern zusammen mit Ihnen abstimmen. MfG ...
Anmerkung: Mister X ist GF beider Firmen. Die MA der Klinik erhalten eine tarifl. Entlohnung. Die MA der Fa. ABC nicht. Diese Einladung haben beide Betriebsräte erhalten.
Was will der GF mit diesem Teilbetriebsführungsvertrag bezwecken? Kann mir jemand bitte auf die Sprünge helfen! Danke!
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