beginn und ende der täglichen arbeitszeit und der pausen richten sich im falle einer verleihe nach den im entleiherbetrieb gültigen regelungen .
arbeitnehmer hat einen 3 jahresvertrag mit einer firma die ihn an ein unternehmen ausleiht, die regelmäßige arbeitszeit hat, ( 6 bis 14 und 14 bis 22 uhr ) .
sein einsatzort ist aber nicht der standort dieser firma sondern ein anderer ort wo sie auch erst um 7 uhr anfangen sollen .
muß dieser arbeitnehmer um 7 uhr anfangen was ihm mündlich gesagt wurde ( ohne zustimmung des betriebsrates) oder beginnt seine arbeitszeit schon um 6 uhr wie es üblich ist in dieser firma ( meinung des betriebsrates ).
danke für eure hilfe
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Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen