Erstellt am 07.08.2008 um 14:48 Uhr von MM
Dann muss das Gremium eine Sitzung einberufen und einen Sitzungsleiter bestimmen - falls in Eurer Geschäftsordnung nichts anderes geregelt ist wie z.B. automatische Vertretung wenn Urlaub usw. -. Und in dieser Sitzung sollte der bestimmte Sitzungsleiter gleich den Tagesordnungspunkt Wahl 1. und 2. Vorsitzender beantragen - und hoffentlich wird dieser Punkt einstimmig aufgenommen -. Ansonsten muss eine gesonderte Sitzung einberufen werden mit Tagesordnung usw.
Ach ja, sollte ein Sitzungsleiter bzw. Ersatz für die Vorsitzenden bestimmt worden sein, muss dies umgehend der GL mitgeteilt werden, da dieser dann berechtigt ist, alle Anhörungen etc. entgegen zunehmen.
Erstellt am 07.08.2008 um 15:17 Uhr von carrie
@heimerdinger
Also "die Neuwahl des Vorsitzenden ist geplant" hört sich sehr in weiter Ferne an. Das sollte so schnell wie möglich passieren.
Erstellt am 07.08.2008 um 15:30 Uhr von betr.trübung2
lieber heimerdinger, ein vorsitzender hat nicht das recht zur genehmigung. nur das gremium entscheidet, der vorsitzende / die vorsitzende darf diese entscheidung lediglich weitergeben.
meine dringende bitte: seminare belegen!
Erstellt am 07.08.2008 um 18:48 Uhr von Catweazle
@heimerdinger,
niemand kann etwas genehmigen. Ein BR ohne BRV ist nach außen handlungsunfähig.
Die einzige Möglichkeit ist einen neuen BRV zu wählen. Zu dieser Sitzung kann jedes BRM einladen.