Erstellt am 07.08.2008 um 15:40 Uhr von betr.trübung2
die wochenarbeitszeit ist im arbeitsvertrag bzw. tarifvertrag zu regeln.
zur mitbestimmung des betriebsrats s. a. § 77 abs. 3 betrvg, und um genau zu sein s. a. § 87 abs. 1 nr. 2, 3 und 10 betrvg.
Erstellt am 07.08.2008 um 18:25 Uhr von Kölner
@SummerSummer
Ich würde sagen, dass der BR zunächst nicht mitzubestimmen hat.
Der Kollege will mehr arbeiten beansprucht dafür aber nicht den vollen Lohnausgleich.
Erstellt am 07.08.2008 um 18:57 Uhr von Catweazle
@Kölner,
ich meine, die Arbeitszeiterhöhung ist erheblich so dass es eine Einstellung ist.
http://www.haenelzepf.de/rb28.pdf