Hallo Kollegen,
wir haben hier eine Betriebsvereinbarung über Zuschläge, aktuell in Version "B", die laut Text die Version "A" ersetzt.
Version "A" galt für 4 Personengruppen (gesamte Firma), Version "B" laut Geltungsbereich nur noch für drei dieser 4 Personengruppen und macht auch sonst keine Aussage zur vierten Personengruppe, erwähnt diese nicht einmal - gilt jetzt für die vierte Personengruppe die Version "A" weiter oder haben die Personen in der 4. Personengruppe jetzt keinen Anspruch mehr auf die Zuschläge weil nicht mehr im Geltungsbereich der Version "B"?

Dass wir gepennt haben beim Abschluss der Version "B", das weiss ich, das braucht ihr mir nicht nochmal zu bestätigen.