Hallo zusammen,

wir haben mal wieder Stress mit unserem AG. Folgende Sachlage; Der AG hat den BR angeschrieben und mitgeteilt, dass jeder MA das Recht habe, sich mit seinen Sorgen, Wünschen und Problemen an den BR zu wenden. Dieses Recht sei nicht nur Bestandteil des BetrVG, sondern darüber hinaus auch wichtig und sinnvoll. Werden in diesen Gesprächen Mängel od. Missstände aufgezeigt, hat der BR, gem. BetrVG, diese der Geschäftsführung zur Kenntnis zu bringen. Das BetrVG sieht aber nicht vor, dass der BR nach derartigen Fagen, Eigeninitiativen mit darüber hinaus gehenden Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, ergreift. Eine regelrechte Befragung (?) von weiteren MA gehört ebenfalls nicht zu den aufgaben des BR´s. Sollte der BR Auskünfte zu bestimmten Sachverhalten oder Abläufen aus den Bereichen benötigen, bin ich der maßgebliche Ansprechpartner. Befragungen von MA bedürfen meiner Zustimmung. Sofern BR´s im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit Gespräche mit MA´s mit od. ohne meiner Anwesenheit, führen wollen, ist die Voraussetzung dafür immer eine vorherige Abstimmung mit mir. Durchzuführen sind derartige Gespräche vor Ort in den Abteilungen. Ich werde künftig keinesfalls akzeptieren, dass MA´s vom Br zu sich in den BR-Raum zitiert werden, um dort bezüglich betrieblicher Abläufe evtl. Rede und Antwort zu stehen.

Dies war ein Auszu aus seinem Schreiben. Was sagt Ihr dazu? Das kann doch nicht sein, dass wir welches Gespräch auch immer nur mit seiner Erlaubnis führen dürfen. Das ist ja schon fast Entmündigung! Kennt Ihr sowas auch? Wir brauchen da dringen Eure Hilfe - wir sind fassungslos.