Erstellt am 07.08.2008 um 11:00 Uhr von Kölner
@Frank
§ 6 Abs. 4 Buchstabe a ArbZG könnte helfen - er sollte sich allerdings über die Ablehnung erst einmal beim BR beschweren.
Erstellt am 07.08.2008 um 11:06 Uhr von Galaxy
@Frank
Gibt es dazu eine Stellungnahme des Betriebsärztlichen Dienstes?
Desweiteren würde ich die SBV mit ins Boot nehmen, vorausgesetzt die SBV ist zuständig für den MA.
Wie sieht es die Stationsleitung des betroffenen Mitarbeiters? Je nach Größe der Station und des vorhandenen Pflegepersonals müsste es meiner Ansicht nach möglich sein, den MA aus gesundheitlichen Gründen vom Nachtdienst zu befreien. (Fürsorgepflicht des AG?)
Bei uns in der Klinik gibt es dann immer ein Gespräch mit allen Beteiligten in der PA und in der Regel wird dann der MA vom Nachtdienst befreit.