Erstellt am 07.08.2008 um 09:02 Uhr von STAN001
Den Hausmeister könnte ich noch verstehen... Den Rest aber nicht!
Den Chip an der Rezeption würde ich nur unter der Auflage deponieren lassen, dass die Herausgabe protokolliert wird!
Im BR-Büro hat niemand (außer den BR-Mitgliedern) zu suchen! Selbst "Gäste" dürfen nur in Begleitung eines BRM das Büro betreten. Immerhin werden dort Beschlüsse gefasst und protokolliert.
Wenn ihr euch nicht zuviel Streß machen wollt, dann sind abschließbare Schränke im BR-Büro (zu denen dann nur alle BR-Mitglieder Schlüssel haben) eine Alternative!
Gruß
STAN
Erstellt am 07.08.2008 um 12:46 Uhr von wölfchen
. . . auch der Hausmeister ist vom Arbeitgeber erpressbar . . .
LAG Nürnberg, Bschluss vom 01.04.1999, AZ 6 Ta 6/99:
"Im Rahmen seines Hausrechts kann der BR vom AG verlangen, dass dieser nicht ohne vorherige Genehmigung das BR- Büro betritt. Die Schlüssel für das BR- Büro werden vom BR verwaltet."
Arbeitsgericht Mannheim, Beschluss vom 20.10.1999, AZ 12 BV 4/99:
"Der BR hat Anspruch auf ein Sicherheitsschloss für das BR- Büro außerhalb der allgemeinen Schließanlage".
Erstellt am 07.08.2008 um 13:11 Uhr von mainpower
Hallo,
dass der Hausmeister einen Schlüssel hat finde ich noch in Ordnung. Stellt Euch einmal vor die Kaffeemaschiene hat einen Kurzschluss und fängt an zu kokeln. Schon hat man den schönsten Schwelbrand. So hat wenigstens der Hausmeister noch die Chance etwas zu retten.
Erstellt am 07.08.2008 um 15:57 Uhr von Urmel
@mainpower und STAN001
Irrtum!! (siehe auch Antwort von wölfchen)
Wir hatten das Thema mal während eines Seminars - und die Erklärung ist simpel:
Der AG erklärt gerne, dass ein Zweitschlüssel für Notfälle hinterlegt sein muss.
Notfälle gibt es aber nicht: Wenn's im BR-Büro "kokelt" o.ä., merkt man das bei abbgeschlossener Tür auch erst nach gewisser Zeit... und dann macht ein geknacktes Schloss oder ggf. sogar eine eingetretene Tür den Bock auch nicht mehr fett...