Erstellt am 31.07.2008 um 15:52 Uhr von betriebsratten
Viel einfacher: Der Betriebsrat bestimmt zwingend mit über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit: BetrVG §87
Erstellt am 31.07.2008 um 21:51 Uhr von Der alte Heini
Rechti
das dürfte ein Fall für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung sein.
Da dürfte § 87 Abs.2, Ziffer 2+3 BetrVG sehr hilfreich sein.
Womit wird denn jetzt die Gleitzeit geregelt. Per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung?