Wir sind ein Unternehmen mit Gleitzeit. Unsere Stempeluhr läuft ab 06.45 Uhr. Nun hat ein Abteilungsleiter seiner Gruppe vorgeschrieben, sich erst um 07.00 Uhr einzustempeln und nicht mehr um 06.45 Uhr. Die anderen Gruppen dürfen sich jedoch weiterhin bereits um 06.45 Uhr einstempeln. Nun unsere Frage: Hat der Abteilungsleiter hier Direktionsrecht oder greift hier zu Gunsten der Arbeitnehmer das AGG?