Hallo zusammen,

brauche mal eure Hilfe in Fragen der Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern, hier insbesondere die steuerrechtliche Behandlung von Nacht- und sonntagszuschlägen. Wenn ich nicht freigestellt wäre, würden diese nur gering besteuert, nun bin ich in der Freistellung und bekomme zwar Brutto genauso wie vorher aber auf Grund der Gesamtbesteuerung der Zuschläge habe ich Netto ca. 40 Euro/ monatlich weniger. Ich sehe hierin eine Benachteiligung durch die Betriebsratsarbeit. Wie seht ihr das?