Erstellt am 30.07.2008 um 20:09 Uhr von Mona-Lisa
@bullet,
ja, das musst du!
Und zwar auch schon zu der vorhergehenden Beratung.........
§ 33 BetrVG DKK, III. Die Abstimmung RN. 20
Erstellt am 30.07.2008 um 22:12 Uhr von Der alte Heini
bullet
ist die Person, die die Sitzung verlassen soll den persönlich betroffen?
Erstellt am 30.07.2008 um 22:38 Uhr von Bergmann
@ Der alte Heini,
sag mal , wo ist da was unklar ??
Erstellt am 31.07.2008 um 08:25 Uhr von packer
@ bergmann
"weil es sich bei dem Beschluß um ihn handelt als direkter Vorgesetzer."
bei dem satz hab ich auch gestutzt... mir ist auch nicht klar, ob es ihn z.b. anhörung versetzung persönlich betrifft, dann is alles klar, oder ob er da nur irgendwie involviert ist...