Hallo;
hier eine wichtige Frage :
in unserem Unternehmen gibt es eine BV hinsichtlich des Rauchens.In dieser wurde für die Abteilungen (2) gewisse Zeiten vorgegeben in denen geraucht werden darf (soll)!! Leider verlief dieses im Laufe der Zeit zum negativen und diese Zeiten wurden in keinster Weise mehr eingehalten, so dass uns keine andere Lösung mehr blieb, dieses "Raucherzimmer" pro Schicht 2 x für a 30 Min zu öffnen und danach wieder zu verschließen. In dieser BV wird klar geregelt dass, das Rauchen in den Sozialräumen usw. verboten ist.
Nun meine Frage: wie kann man vorgehen wenn ein "Kamerad" außer dieser Raucherzeiten hinter der verschloßenen WC-Türe raucht, hinsichtlich der Beweispflicht???