im arbeitszeitgesetz sieht vor das 15 sonntage im jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. in unserer firma / 4 schichtsystem / sind es im jahr nur 12 die sich durch die schichten ergeben.
kann man die 3 fehlenden sonntage geltend machen?
für die sonntagsarbeit ist ein vom land bewilligter antrag vorliegend, welcher die beschäftigung von 18 personen erlaubt...mitlerweile arbeiten sonntags viel mehr leute hier in der firma...wie geht man da mit um...verstößt die firma gegen auflagen??
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Arbeitszeitrecht
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