Erstellt am 28.07.2008 um 11:37 Uhr von pit47
Hallo elfi,
wie hat der BR denn von der Neuanschaffung der Sortiermaschine erfahren?
Auch bei Kündigungen in der Probezeit muss der BR nach § 102 BertVG angehört werden.
Beim Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen hat der BR wenig Möglichkeiten.
Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen kann mit einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Bei den Einstellungen muss der BR nach § 99 BetrVG unterrichtet werden.
Erstellt am 28.07.2008 um 13:24 Uhr von Matze24
@elfi,
hat die Geschäftsleitung nichts über die beabsichtigten Betriebsveränderungen im Monatsgespräch erwähnt? Was sagt sie zur Personalplanung?
Ihr könntet aufgrund der noch offenen Entscheidungen über die befristeten und 'Probemitarbeiter', weitere Einstellungen verweigern. Auch wenn Ihr nicht bei den Einstellungsgesprächen dabei seid, müsst Ihr über die Einstellung mitentscheiden. Bei Eurer Verweigerung ist bis zum Arbeitsgerichtsentscheid jede Einstellung unwirksam.
Mit kämpferischen Grüßen
Erstellt am 28.07.2008 um 13:48 Uhr von Alexa
Hallo Elfi,
zum einen habt ihr sowohl ein Informationsrecht was die Maschine betrifft, als auch Mitsprache bei der Einstellung. Vermutlich wird der Arbeitgeber ja keinen zweckbefristeten Vertrag "bis Inbetriebnahme Sortiermaschine" abschließen, sondern entweder nach TzBfG oder über Probezeit. Es ist ja auch die Frage, ob die neu Eingestellten in jedem Fall wieder gehen müssen, bloß weil eine Maschine angeschafft wird. Es kann ja auch möglich sein, dass anderweitig eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen möglich ist. Aber auch dann ist der BR zu beteiligen (Versetzung). Ein lohnendes Thema für ein eindringliches Monatsgespräch! Ist aber erstaunlich, dass es noch wachsende Briefdienstleister gibt.... ;-)
Viel Erfolg!