Erstellt am 26.07.2008 um 11:57 Uhr von Mona-Lisa
@Uschi,
demzufolge ist die "AN" also kein Betriebsratsmitglied........
Mal abgesehen davon, dass sie mit ihrer betrieblichen PC-Arbeit im KH sich meiner Meinung nach keinen gesundheitlichen Gefallen tut, kann sie sich daraus keine Bezahlung - egal in welcher Form - ableiten.
Das ist ihre freiwillige Entscheidung und ihr könnt da gar nicht's machen........
Das ist bei einer BR- Sitzung auch nicht anders. Wenn ein BR - Mitglied während einer AU an einer Sitzung teilnimmt, kann es daraus auch keine Ansprüche - z. B. in Form von "Freistunden" beanspruchen.
Erstellt am 26.07.2008 um 13:00 Uhr von Alexa
Hallo!
Ich sehe da die ganz simple Frage, ob der Arbeitgeber davon ausgeht, dass die Arbeit den Heilungsprozeß nicht gefährdet. Wenn das so ist, dann mag man das zähneknirschend dulden. Dann darf der AG sicher auch Verständnis zeigen, wenn andere Kranke auch mal beim Spazierengehen "erwischt" werden.
Natürlich darf aus diesem speziellen Einzelfall kein Druck auf andere Kranke entstehen auch irgendwelche Arbeiten zu übernehmen. Jeder Mensch und jede Krankeit ist anders! Anders herum betrachtet ist es für manche Kranke auch nicht sonderlich gut, nach einigen Wochen Krankheit (bzw. Abwesenheit) einen übervollen Schreibtisch vorzufinden und dann gleich mehrere Tage Überstunden schieben zu müssen. Von dem Ärger versäumter Fristen usw. ganz zu schweigen. Da ists vielleicht gesünder etwas Arbeit vom Krankenbett aus zu erledigen - wenn es der Heilung nicht schadet.
Erstellt am 26.07.2008 um 13:20 Uhr von peanuts
"Ich sehe höchstens das Problem, wenn sie sich diese Zeiten als "Mehrarbeit" aufschreibt, diese dann später abbauen will und sie von einer anderen Mitarbeiterin vertreten werden muss, die ja jetzt auch zur Vertretung schon zur Verfügung steht."
Wenn hier jemand ein Problem damit haben könnte, dann der Arbeitgeber!
Der Kollegin steht es übrigens nicht zu, diese Zeiten als "Mehrarbeit" abbauen zu können. Falls es da zu Streitigkeiten kommen sollte, würde ich als BR auch vehement darauf einwirken, dass das nicht geschieht!
Erstellt am 26.07.2008 um 13:50 Uhr von jotim
Hallo peanuts,
sicher ist das keine "Mehrarbeit". Aber wenn evtl. bei einer Jahresbeurteilung oder anderen Sachen die individuellen Krankentage der Mitarbeiterin eine Rolle spielen, dann muss der Arbeitgeber die "Arbeitstage" am Krankenbett eigentlich aus der Wertung nehmen. Schließlich hat er ja eine Arbeitsleistung erhalten.
Erstellt am 26.07.2008 um 14:15 Uhr von Uschi
Danke für Eure Antworten. Die Kollegin ist kein BRM. Es geht uns auch eher darum, ob eben dafür Pluszeiten aufgeschrieben werden dürfen. Wir gönnen es natürlich allen Mitarbeitern, wenn sie eine Vergütung für genehmigte Mehrarbeit erhalten. Aber aufgrund der, vom AG gewollten, dünnen Personaldecke kann es nicht sein, dass wir Pluszeiten durch Freizeitausgleich abbauen. Denn das geht zu lasten der vertretenden Kollegen und deshalb genehmigt der BR zur Zeit Mehrarbeit auch nur gegen Bezahlung, was die meisten Kollegen sich auch wünschen. Der AG sieht ja nur, dass alle Arbeiten irgendwie geschafft werden, aber wie sehr die Mitarbeiter darunter leiden sieht doch keiner.
Erstellt am 26.07.2008 um 14:31 Uhr von Mona-Lisa
@Uschi,
ein wirksames Mittel ist die Ablehnung der Überstunden (bis auf oberdringendste Gründe!) und ein eindringliches Monatsgespräch........
Erstellt am 26.07.2008 um 22:09 Uhr von peanuts
"Es geht uns auch eher darum, ob eben dafür Pluszeiten aufgeschrieben werden dürfen."
N E I N ! Wie sollen denn Ü´stunden während einer AU entstehen können?
Unabhängig davon halte ich Eure Einstellung bzgl. Genehmigung von Ü´stunden nur, wenn diese bezahlt werden, für äußerst fragwürdig! Ist ja schön, dass die meisten KollegInnen sich das wünschen, aber die anderen KollegInnen zieht Ihr damit ganz schön über den Tisch!
"Aber aufgrund der, vom AG gewollten, dünnen Personaldecke kann es nicht sein, dass wir Pluszeiten durch Freizeitausgleich abbauen. "
Ein wirklich tolles, überzeugendes und nachvollziehbares Argument!