Erstellt am 25.07.2008 um 21:29 Uhr von pirat
@August,
§§ 96-98 BetrVG könnte hilfreich sein...
desweiteren fördert die ARGE die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von älteren Arbeitnehmern. WeGebAU....
diesen Tip habe ich von @Rainer w bekommen. Danke an dieser Stelle dafür.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_170040/Dienststellen/RD-N/Bad-Oldesloe/AA/Presse/2008/2008-048-Wegebau.html
noch was interessantes....
http://www.optinet-owl.net/uploads/media/Eckpunkte_Betriebsvereinbarungen_.pdf
Erstellt am 26.07.2008 um 07:25 Uhr von August
@pirat
Vielen Dank!
Da habe ich gleich noch eine Frage. Wir haben in unserem Betrieb eigentlich jemanden, der für die Schulungen von Mitarbeitern verantwortlich ist. Leider wird ohne jegliches System geschult. Einige haben Schulungen bekommen, andere noch nie. In wieweit können wir verlangen, ausführliche Informationen über den Stand der Mitarbeiter zu erhalten, bzw. haben wir überhaupt ein Recht darauf, diese Info´s zu bekommen?
Erstellt am 26.07.2008 um 22:23 Uhr von peanuts
"... und wenn dann Fehler enstehen, wird der Mitarbeiter haftbar gemacht."
Interessant! Wie ist denn das zu verstehen? Werden Eure KollegInnen etwas zur Kasse gebeten?
".... haben wir überhaupt ein Recht darauf, diese Info´s zu bekommen?"
Wie wäre es denn, wenn Ihr Euch einmal schulen lasst! Oder habt Ihr die §§ 96 bis 98 BetrVG aus Eurem BetrVG gestrichen?
Erstellt am 26.07.2008 um 22:41 Uhr von pirat
@August,
wie ich schon am Anfang erwähnte....dafür gibt es die §§ im BetrVG.
Aber mal abgesehen davon, kann ich mich der freundlichen Frage von @nuss nur anschliessen, was ist mit *haftbar gemacht* gemeint?
Erstellt am 27.07.2008 um 11:16 Uhr von rainer w
@August
Wie der Flottenführer aller Meere schon erwähnte, §§ 96-98 BertVG. Du mußt die Texte nur richtig lesen. Allein in §96 Abs. 1 BertVG beantwortet Dir in den ertsen beiden Sätzen Deine Frage. Hier werden die Wörter " hat" und "haben" erwähnt,.
Also ist dies ein muß für den AG.
Und wie will der AG es begründen wenn mehrere MA die gleiche Tätigkeit ausüben, er aber nur einen davon schult ? Lese hierzu auch § 75 BetrVG. In Dem steht was von "Gleichbehandlung nach oben" :
Zu haftbar machen kann ich nur sagen: Arbeitet der AG nicht mit euch zusammen ist dies Eigenverschulden.
Erstellt am 28.07.2008 um 06:55 Uhr von Kölner
@all
Je nach Lage der Dinge würde es sich auch "lohnen", wenn der BR mal über § 81 BetrVG aufklärt...