Hallo Kolleginnen und Kollegen,

unser Arbeitgeber (Maschinenfabrik mit ca. 350 Mitarbeiter)
will Kranbedienerschulungen durchführen. Dies soll am
arbeitsfreien Samstag stattfinden, Dauer ca. 8 Stunden.
Die Schulungskosten will er bezahlen, die Schulungszeit
soll jeder durch Freizeit einbringen. In neue Arbeitsverträge
lässt er diese Schulung gleich mit reinschreiben. Da er bereits
2002 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, meint er
der BR hat kein Mitspracherecht, es sind Einzel-Verträge. Wir sagen
es sind berufsbildende Maßnahmen nach § 96-98 Betr. Verf. Gesetz
und wir wollen mitbestimmen evtl. über eine Betriebsvereinbarung.
Wer hat Recht?? Welche Möglichkeiten haben wir???