Erstellt am 21.07.2008 um 16:13 Uhr von Dr.House
Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, Anwalt oder Gewerkschaft einschalten. Es ist ein brisantes Thema und der AG erzählt manchmal viel....
Gruß Dr.House
Erstellt am 21.07.2008 um 16:16 Uhr von Lotusblüte
@Dr. House
Das hat unsere Anwältin gesagt, ich bin nur leider im Moment nicht arbeiten und würde gerne mehr darüber wissen, denn ich höre sowas zum ersten Mal.
Erstellt am 21.07.2008 um 16:41 Uhr von Immie
@Lotusblüte
Der Erwerb von Anteilen an einer AG oder GmbH führt nicht zu einem Arbeitgeberwechsel.
ArbGeb bleibt die Kapitalgesellschaft.
Ein Gesellschafterwechsel ist kein ArbGebWeschsel,
darum ist §613 a BGB nicht anwendbar.
Erstellt am 21.07.2008 um 20:21 Uhr von Lotusblüte
@Immi
Dann ist das ja eigentlich besser???
Erstellt am 21.07.2008 um 22:11 Uhr von see-see
Hallo, das haben wir gerade hinter uns: die Gesellschafter unserer GmbH (Familien-Adel) haben alle ihre Anteile verkauft und ein Konzern der gleichen Branche hat sie gekauft. Auch bei uns kommt der 613a nicht zum Tragen, da alles beim Alten bleibt (keine neuen Arbeitsverträge, etc.). Lediglich die Eigentümer haben gewechselt. Ja, ich denke in unserem Fall war das besser als eine Übernahme nach 613a.