Erstellt am 20.07.2008 um 15:31 Uhr von waschbär
@Elfi,
Der AG muss sicherstellen das die Kündigung dem Arbeitnehmer zugehen, erst dann wird sie wirksam.
Eine Möglichkeit ist es, dem Arbeitnehmer die Kündigung am Arbeitsplatz zu
überreichen und ihn den Empfang der Kündigung auf einer Kopie der Kündigung
quittieren zu lassen. Dabei sollte auch das Datum des Empfangs angegeben
werden.
Wenn die Kündigung an den Arbeitnehmer versandt werden soll, so ist
darauf zu achten, dass ein Zugangsnachweis erbracht werden kann, denn es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber nachweist, dass er die Kündigung ordnungsgemäß abgesandt hat.
Quelle gleich BR 2 Seminar.
Erstellt am 20.07.2008 um 16:27 Uhr von peanuts
Die Fragestellung macht überhaupt keinen bzw. wenig Sinn!
Oder sollte es um Anhörungen des BRs zu geplanten Einstellungen/Kündigungen gehen?