Erstellt am 19.07.2008 um 20:33 Uhr von pirat
@freyzell,
Chefärzte können leitende Angestellte sein,
so sieht es das LAG Hamm mit Beschluss vom 7. Juli 2006 (Az: 10 (13) TaBV 165/05 – Abruf-Nr. 062892)
Durften sie denn an der BR- Wahl teilnehmen?
Erstellt am 19.07.2008 um 21:05 Uhr von freyzell
Erstellt am 19.07.2008 um 21:09 Uhr von pirat
auch grusslos,
ja dann.....
Erstellt am 21.07.2008 um 07:18 Uhr von mainpower
Hallo,
für die feststellung der Betriebsgröße zählt der aufgeführte Personenkreis mit. Sie sind ja alle in der Klinik angestelt und somit auch Arbeitnehmer. Das hat nichts damit zu tun ob sie den BR mitwählen dürfen oder nicht.Es geht ja" nur" um die feststellung ob ein BR-Mitglied freigestellt werden kann oder nicht. Wenn Ihr diesen Personenkreis dann dazuzählt seit Ihr 201 Arbeitnehmer und habt somit anspruch auf eine Freistellung.